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DRAV-Klage

gegen VZAP und ZSAA

 .03.11.2015 | Geschäftsführender Vorstand .

Am 9. September 2015 ist beim Landgericht Hannover eine Klage des DRAV gegen den VZAP und den ZSAA eingegangen. Inhalt dieser Klage ist der Vorwurf eines Verstoßes gegen geltendes Kartellrecht im Zusammenhang mit der Beauftragung der FUGARO zur Durchführung von Rennleistungsprüfungen durch die beiden Zuchtverbände für Arabische Pferde. Angehängt ist zudem eine Schadensersatzforderung von nicht unerheblicher Höhe. Beide Verbände haben kompetente Anwälte mit der Verteidigung betraut, die sich inhaltlich abstimmen. Die Klageerwiderung wird gerade gefertigt. Aus Sicht des geschäftsführenden Vorstandes ist sowohl die Kartellrechtsklage, als auch die Schadensersatzforderung unbegründet.

Der Entzug der Beauftragung des DRAV zur Durchführung von Rennleistungsprüfungen für Arabische Vollblüter wurde von beiden Verbänden einvernehmlich beschlossen. Die Entscheidung basierte auf schwerwiegenden Argumenten, die eine Fortführung des Auftragsverhältnisses unmöglich machte.

Die weitere Entwicklung des Verfahrens wird auf der aoMV in Fulda am 21.11.15 kommuniziert.

Der geschäftsführende Vorstand