Erbkkrankheiten

Informationen zu den Gen-Tests (CA und SCID) für Besitzer von im VZAP eingetragenen bzw. neu einzutragenden Zuchtpferden und deren Fohlen.

Nach den seit 01.11.2018 gültigen Zuchtprogrammen für alle beim VZAP geführten Rassen und Zuchtbücher müssen alle neu- oder wiedereinzutragenden Zuchtpferde (Hengste und Stuten) auf Cerebelläre Abiotrophie (CA) getestet werden. Zusätzlich müssen auch für alle Hengste bzw. Vatertiere die Ergebnisse eines SCID-Tests vorliegen. Auch bereits eingetragene Zuchtpferde müssen getestet werden, sofern ein Fohlen hieraus gemeldet wird.

Sollten diese Pferde (Hengst oder Stute) nicht selber getestet werden können, müssen ab Fohlenjahrgang 2019 die Fohlen selber getestet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn z.B. der Vater des Fohlens im Ausland steht und dort kein CA-Test durchgeführt wurde. Wenn vom Vater auch kein SCID-Test vorliegt, muss das Fohlen auch hierauf getestet werden.
Es können nur Testergebnisse in Form einer Kopie des jeweiligen Labors mit Angabe des Namens und der UELN (Lebensnummer) des getesteten Tieres anerkannt werden. Verweise auf Listen im Internet etc. werden nicht anerkannt.

Für die nach dem 01. Juli 2014 zur Eintragung vorgestellten Hengste und Stuten entfällt der CA-Test als Eintragungsvoraussetzung für alle Nachkommen von Elterntieren, die selbst als CA-anlagefrei (N/N) getestet wurden. In diesem Fall wird bei den Pferden der Vermerk CA: Elt. frei angebracht. Nachkommen aus CA: Elt. frei gekennzeichneten Tieren müssen jedoch dann wieder selber getestet werden.
Die Cerebelläre Abiotrophie (CA) des Pferdes ist eine erblich bedingte neurologische Erkrankung des arabischen Vollblutes mit autosomal rezessivem Erbgang. Betroffene Tiere erscheinen kurz nach der Geburt zunächst noch gesund, weisen jedoch häufig im Alter von wenigen Wochen bis Monaten bereits erste Anzeichen eines beginnenden Nervenzelluntergangs im Kleinhirnbereich auf.

Erkrankte Fohlen zeigen eine Reihe motorischer Ausfälle unterschiedlichen Ausprägungsgrades mit Gleichgewichtsstörungen, ataktischem Gang, Kopfzittern (Intentionstremor), Hyperaktivität, Schwierigkeiten beim Aufstehen und/oder Rückwärtsrichten sowie Defizite in der räumlichen Koordination mit Laufen gegen Hindernisse oder andere Pferde. Aufgrund der nur eingeschränkten Nutzbarkeit und des erhöhten Risikos für Unfälle und Verletzungen müssen betroffene Tiere oft euthanasiert werden. Durch den Nachweis einer mit der CA-Erkrankung assoziierten Mutation im TOE1-Gen ist es nun möglich, betroffene Tiere sowie potentielle Träger der Erkrankung zu identifizieren.

Die schwere kombinierte Immundefizienz (SCID) (severe combined immunodeficiency) ist eine autosomal rezessiv vererbte Immunschwäche beim Arabischen Vollblut. Sie ist charakterisiert durch das vollständige Fehlen der spezifischen Immunabwehr (B- und T-Lymphozyten) und führt bei betroffenen Araber-Fohlen zu schweren Infektionserkrankungen mit tödlichem Ausgang. Als Ursache der Erkrankung konnte eine Deletionsmutation (= Basenverlust) im DNA-PK Gen nachgewiesen werden.

Aufgrund des autosomal rezessiven Erbgangs erkranken nur Fohlen, die reinerbig zwei Kopien des SCID-Gens tragen (SCID-ss). Solche Fohlen können aus der Verpaarung zweier klinisch unauffälliger Anlageträger (SCID-Ss) hervorgehen. Heterozygote Anlageträger selbst hingegen können die krankheitsauslösende Mutation vererben, zeigen aber keine klinischen Symptome und sind deshalb phänotypisch nicht von reinerbig SCID-gesunden Pferden (SCID-SS) zu unterscheiden.

Diese Tests werden in Deutschland u. a. von folgenden Laboren angeboten:
Labor 1:
GeneContol Grub GmbH
Senator-Gerauer-Str.23
85586 Grub
Tel: 089-9441969-0
Fax: 089-9441969-501
genlab@tzfgen-bayern.de
www.genecontrol.de

Labor 2:
Tierärztliche Hochschule Hannover
Bünteweg 17p, 30559 Hannover
Ansprechpartner:
Prof. Dr. Ottmar Distl
Institut für Tierzucht und Vererbungs-
forschung der TiHo Hannover
Tel.: 0511-856-8875 oder 0511-953-8875
Ottmar.distl@tiho-hannover.de

Der Züchter bzw. Hengst- o. Stutenhalter bestätigt in allen Fällen mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Probenentnahme und –zuordnung.

Bitte beachten Sie, dass die Eintragungsvorgänge (auch eventueller Fohlenpapiere) nicht abschließend bearbeitet werden können, wenn uns kein Ergebnis der entsprechenden Pferde in Kopie vorliegt. Dieses erhalten wir zur Zeit nicht von den Laboren, sondern muss uns von Ihnen zugesandt werden.