Liebe Züchterkolleginnen und -kollegen,
liebe Freundesmitglieder des VZAP,

heute möchten wir Sie gerne darüber informieren, dass das Landgericht Hannover am 09.04.2021 eine Entscheidung in dem Rechtsstreit zwischen dem EBT (European Breeders Trust) und dem VZAP verkündet hat.

Das Landgericht Hannover hat die Klage des EBT gegen uns vollumfänglich abgewiesen.

Der EBT hatte aufgrund unserer fristlosen Kündigung der Überlassungs- und Nutzungsvereinbarung vom 22.04.2018 versucht, u.a. Schadensersatz in Höhe von über EUR 190.000 gegen uns einzuklagen.

Das Landgericht Hannover hat entschieden, dass wir die Überlassungs- und Nutzungsvereinbarung vom 22.04.2018 zu Recht fristlos gekündigt haben und dass damit keine Schadensersatzansprüche des EBT gegen uns bestehen.

Grund für unsere fristlose Kündigung war, dass der EBT uns nach dem Vertrag zustehende Vergütungsbestandteile für die Auktion 2018 nicht gezahlt hat.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der EBT hat einen Monat Zeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Alexander Hofmann
kommissarischer Vorsitzender