Wir bitten Sie, sich bei allen Terminen unbedingt telefonisch bei dem zuständigen Zuchtbeauftragten und/oder dem entsprechenden Züchter, bei dem der Termin stattfindet, anzumelden!
Die Telefonnummern finden Sie im nachstehenden Terminplan.
Sollten Sie keinen Termin wahrnehmen können oder werden für Ihren Bereich keine Termine angeboten, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständigen Zuchtbeauftragten, die in Ausnahmefällen, wenn es Ihre Zeit erlaubt, auch einen Sondertermin wahrnehmen können. Die hierfür anfallenden Fahrtkosten sowie die Gebühr für Sondertermine (Fahrten bis 100 km = 75,– EUR, Fahrten über 100 km = 150,– EUR (hin und zurück)) sowie die angefallenen Reisekosten für den/die Zuchtbeauftragten werden Ihnen dann gesondert in Rechnung gestellt.
Termine müssen grundsätzlich mit den Zuchtbeauftragten abgesprochen werden.