Neuordnung der Hengstleistungsprüfungen ab dem Jahr 2011
Die wichtigste Nachricht für alle Züchter von Arabischen Pferden zuerst: Die Feldleistungsprüfung der Araberzuchtverbände wird für die Pferde dieser Rassen auch weiterhin unverändert voll anerkannt.
Erhebliche Neuerungen werden sich dagegen für den 30- und 70 Tage-Test ergeben.
Kritische Töne zum bisherigen System der HLP auch von der FN: Dr. Miesner machte deutlich, dass das bisherige System des Index überholt ist und sich in der Neuordnung aufgrund fehlender Vergleichbarkeit nicht wiederfinden wird. Dr. Miesner bemängelte zudem auch das teils sehr unterschiedliche Notenniveau der verschiedenen Prüfanstalten. Dr. Miesner berichtete von erheblichem „Druck“, der vor allem auch von Besitzern „gigantisch teurer Hengste“ auf Trainingsleiter und Prüfanstalten ausgeübt wurde.
Das soll künftig – unter Federführung der FN – anders werden:
Wer künftig seinen Hengst zur HLP anmeldet, tut dies zentral bei der FN und kann auch seinen Wunsch-Prüfort angeben. Zustande kommt eine Prüfung allerdings in Zukunft nur, wenn mindestens 25 Hengste für eine Prüfanstalt verbindlich gemeldet sind. Kommt eine Prüfung nicht zustande, wird sich die FN mit den Hengsthaltern in Verbindung setzen und nach Möglichkeit für die Pferde einen anderen Prüfort finden.
Zur HLP angemeldet werden können nur noch Hengste, deren Besitzer Mitglied in einem deutschen Zuchtverband ist. Hengste, die zur Prüfung kommen, müssen in einem Zuchtbuch eingetragen sein. (Dr. Miesner: „In Zukunft wird kein Kanonenfutter für den Index mehr notwendig sein.“)
Bei Widersprüchen wird es ein einstufiges Schiedssystem geben. Der Spruch dieser Kommission ist verbindlich.
Beschicker der HLP schließen künftig zwei Verträge ab: Über Pension und Beritt mit der Prüfanstalt; über die Prüfungsdurchführung mit der FN.
Die neue HLP sieht eine Vielzahl von Noten aus verschiedenen Bereichen vor. Für alle Bereiche wird es gewichtete Endnoten geben.
Neu: Die Zuchtwertschätzung
Für die Zuchtwertschätzung Pedigree werden die HLP-Ergebnisse der Vorfahren eines Hengstes herangezogen. Der Mittelwert liegt bei 100. Es können sich Abweichungen nach oben wie nach unten ergeben. Veredlerrassen, bei denen (z.B. bei Vollblütern) mangels klassischer HLP-Ergebnisse der Vorfahren keine Zuchtwertschätzung Pedigree vorliegt, werden mit dem Mittelwert 100 gelistet.
Der Zuchtwert HLP errechnet sich für den jeweiligen Hengst ausschließlich aus seinen Prüfungsergebnissen in schritt, Trab, Galopp, Rittigkeit, Freispringen und Parcours-Springen. Die Noten aus dem Gelände wie auch die Interieur-Noten finden in der Zuchtwerberechnung keinen Niederschlag.
Der dritte neue Wert, der sich aus diesen beiden Zuchtwerten ergibt, ist die Abweichung zwischen ihnen. Dieser Wert wird in der neuen Prüfung auch ausgewiesen und bezieht sich ausschließlich auf das jeweilige Pferd. Ein Hengst, der mit einem eher niedrigen Zuchtwert Pedigree von z.B. 90 in die HLP geht, diese mit einem HLP-Zuchtwert von z.B. 120 besteht, hat eine Abweichung von +30 und damit ein beachtenswertes Ergebnis erzielt. Umgekehrt: Die Vorfahrenleistung weist einen Zuchtwert Pedigree von 130 aus und der Hengst schneidet selbst mit einem Zuchtwert HLP von 100 ab. In diesem Fall wird im Prüfergebnis eine Abweichung von -30 vermerkt.
Dr. Miesner ist sich über die Wirkung dieser neuen Regelung sicher: „Ein Pferd kommt mit einem bestimmten Zuchtwert Pedigree in die Prüfung. Wenn es dort überzeugt, kommt es auch nach oben.“
Der Zuchtwert HLP wird übrigens getrennt in Dressur und Springen, jeweils mit der Abweichung zum ZW-Pedigree vermerkt.
Mit zahlreichen Noten haben die Verbände unterschiedliche Möglichkeiten, welche Ergebnisse sie von den Hengstleistungsprüfungen veröffentlichen. Welche Noten öffentlich gemacht werden, liegt allein bei den Verbänden, die bislang noch nicht öffentlich festgelegt haben, welche Einzelnoten sie den Züchtern zur Verfügung stellen werden.
Auch der Nennungsschluss für die Hengstleistungsprüfungen ist bereits festgelegt:
Für die Frühjahrsprüfungen ist es der 15. Dezember, für die Herbstprüfungen der 1. Mai.
Nicht verändert werden die optionalen Möglichkeiten, eine HLP abzuschließen:
Es bleibt die Möglichkeit der Turniersportprüfung unverändert
Ebenso unverändert bleibt die Möglichkeit des 30 Tages-Tests mit anschließender Bundeschampionats-Qualifikation
Für Landgestüte soll es keine individuellen Prüfungen mehr geben.
Die Trainingsnoten in der HLP vergeben künftig: Der Trainingsleiter zusammen mit zwei Trainingsbewertern. Diese werden während der laufenden Prüfung viermal für je ein bis drei Tage auf der Station anwesend sein (im 30 TT dreimal für ein bis zwei Tage).
Die Prüfungsnoten werden von zwei Prüfungsbewertern vergeben. Während der Prüfung sind Stewards aus den Verbänden in den Prüfanstalten vertreten und sorgen für Qualitätssicherung.
Das neue System hat bereits zahlreiche Instanzen durchlaufen und soll spätestens ab dem kommenden Jahr durch die FN öffentlich vorgestellt und beworben werden.
{backbutton}