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Schenkelbrand bleibt

Bundestags-Beschluss ist ein Erfolg für die deutsche Pferdezucht

Berlin (fn-press). Der Bundestag hat in seiner Plenarsitzung beschlossen, dass der Schenkelbrand bei Pferden bleibt. In der gestern verabschiedeten Reform des Tierschutzgesetzes heißt es, dass der Heißbrand zur Kennzeichnung von Pferden weiterhin zugelassen ist.

Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tierschutzgesetzes nun zugestimmt. Anders als ursprünglich vorgesehen, ist in dieser vom Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geänderten Fassung der Schenkelbrand auch weiterhin zugelassen. „Wir hoffen jetzt, dass die EU-Verordnung in Deutschland eins zu eins umgesetzt wird“, erklärt Theo Leuchten (Ratingen), Vorsitzender des Bereichs Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Diese sieht vor, dass die Kennzeichnung mittels Schenkelbrand als alleinige Kennzeichnungsmethode neben der Regelkennzeichnungsmethode mittels Transponder in Deutschland bestehen bleibt.

Jahrelang haben die Pferdezuchtverbände und die FN gemeinsam für den Erhalt des Schenkelbrandes gekämpft und immer wieder auf zahlreiche Gründe hingewiesen, die für die Kennzeichnung mittels Schenkelbrand sprechen. „Wir freuen uns, dass diese sehr emotional geführte Debatte am Ende zu einer fachlichen Entscheidung geführt hat und die politischen Entscheidungsträger Sachargumente und wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt haben“, so Leuchten. Dazu gehörte auch ein Gutachten, dass zu dem Ergebnis kam, dass der Schenkelbrand als eine dauerhafte Kennzeichnungsmethode gewertet werden müsse, die der Transponder-Implantation überlegen sei. In dem Gutachten wird unter anderem dargelegt, dass Untersuchungen an der Haut des Pferdes ergeben, dass beim Vergleich der beiden Kennzeichnungsmethoden auf feingeweblicher Ebene die strukturellen Veränderungen durch den Heißbrand gering und die der Transponder-tragenden Haut erheblich seien. Auch diese neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse haben maßgeblich dazu beigetragen, dass in der Politik ein Umdenken stattgefunden hat.

In dem neuen Gesetzentwurf ist der Schenkelbrand als Kennzeichnungsmethode bis Ende 2018 zugelassen. Auch danach werden Pferde in Deutschland unter Anwendung einer lokalen Schmerzausschaltung weiterhin mit dieser Methode gekennzeichnet werden können. Die Inkraftsetzung dieser Gesetzesänderung soll Anfang Februar durch den Bundesrat erfolgen.

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