ZSAA Abstammungsnachweise
Stellungnahme des VZAP zu den in Frage gestellten ZSAA-Abstammungsnachweisen/Zuchtbescheinigungen für Vollblutaraber:
Der ZSAA führt ein eigenes Zuchtbuch (genau wie das HuLG Marbach), das über den VZAP an die WAHO weitergeleitet und von dieser anerkannt wird.
Insofern sind die ZSAA-Abstammungsnachweise/Zuchtbescheinigungen WAHO-anerkannt.
Beim Ausstellen von Abstammungsnachweisen/Zuchtbescheinigungen handelt der ZSAA – genau wie der VZAP – nach den bestehenden WAHO-Richtlinien;
dies gilt ebenso für das Importprozedere bei Importpferden und das Ausstellen von WAHO-Exportzertifikatunterlagen für Verkäufe ins Ausland.
Stimmberechtigtes Mitglied der WAHO für Deutschland ist der VZAP, der insofern auch den ZSAA und das HuLG Marbach vertritt.
Die hier erfolgten Diskussionen darüber, ob die vom ZSAA ausgestellten Abstammungspapiere/Zuchtbescheinigungen für Vollblutaraber WAHO-anerkannt seien, sind insofern unnötig und entsprechen inhaltlich nicht der Sachlage.
Geschäftsführender Vorstand VZAP