Achtung – Pferdesteuer!

Geahnt haben wir es ja alle – jetzt warnt die FN vor einem ausgefeilten Satzungsvordruck, den sich viele Gemeinden problemlos zu Nutze machen könnten


8. September 2011 | Text: Karin Schweiger .

Sönke Lauterbach, Generalsekretär der FN, erinnert in einem Rundschreiben an die Mitglieds- und Anschlussorganisationen an vergebliche frühere Versuche, in einzelnen Gemeinden die Pferdesteuer einzuführen. Die Gemeinden argumentieren für gewöhnlich damit, dass Pferde Schäden und Verunreinigungen verursachen, die beseitigt werden müssen.

Nun hat der Hessische Städte- und Gemeinebund ein „Satzungsmuster zur Erhebung einer Pferdesteuer“ erarbeitet – so ausgefeilt, dass nur noch der Name der Stadt/Gemeinde sowie die Höhe der Steuer eingetragen werden müssen. Die Erhebung einer solchen Steuer ist zulässig, und so hält der Bund in einem Schreiben an die Gemeinde Schauenburg, „die Einführung einer Pferdesteuer aber für einen vielversprechenden Ansatz, die schwierige Haushaltslage der Kommunen zumindest ein wenig zu entspannen“, und rät zur möglichst baldigen Einführung (ab dem 1.1.2012). Sowohl in rechtlichen Auseinandersetzungen als auch bei der Öffentlichkeitsarbeit wird Unterstützung „mit allem Nachdruck“ zugesagt.

Es bleiben freilich bei genauem Studium des Entwurfs noch einige Fragen offen – in der Erläuterung zum Satzungsmuster äußert sich der Hessische Städte- und Gemeindebund hinsichtlich Steuerhöhe im Vergleich zu noch nicht beanstandeten jährlichen Steuersätzen von 144 € für Hunde von einem möglichen Betrag von 750 € jährlich pro Pferd. Damit entfalte die Steuer „bei weitem noch keine erdrosselnde Wirkung“ im Sinne des Zwangs zur Abschaffung eines Pferdes.

Es ist wohl einmal mehr an allen dem Reitsport Verbundenen – nicht nur Vereinsfunktionäre, sondern auch z.B. Betriebe, die ihren Lebensunterhalb direkt oder indirekt aus der Pferdehaltung und dem Reitsport bestreiten, oder ganz einfach Pferdebesitzer, die ja direkt betroffen wären – Kontakt mit ihren Landtags- oder Bundestagsabgeordneten sowie Vertretern von Städten und Gemeinden aufzunehmen, damit das Beispiel nicht Schule macht.

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