Kein-Bild-100Mitteilung aus dem Vorstand

in Sachen Klage

 

 .04.11.2013 .

Liebe Mitglieder des VZAP,

wir möchten Sie über darüber informieren, dass unser Zuchtverband von einem Vereinsmitglied verklagt worden ist. Dieses Mitglied ist der Ansicht, der Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29.06.2013 über seine Abberufung aus dem Gesamtvorstand sei unwirksam, was nun gerichtlich festgestellt werden soll. Das betroffene Vereinsmitglied meint, dass zur Abstimmung über seine Abberufung nur die Shagya-Züchter berechtigt gewesen seien. Wir teilen diese Auffassung nach Rücksprache mit den vom VZAP in dieser Sache beauftragten Anwälten nicht.

Darüber hinaus begehrt das klagende Vereinsmitglied die gerichtliche Feststellung, dass die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 29.06.2013 über die Änderung der Satzung mit ihren Teilen Verfassung und Zuchtbuchordnung sowie über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012 unwirksam seien. Rechtlich relevante oder tatsächlich nachvollziehbare Gründe für dieses Begehren sind in der Klage nicht angegeben. Die beabsichtigte Satzungsänderung war als Gegenstand der Tagesordnung ordnungsgemäß und fristgerecht mit der Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt gemacht worden. Die Mitgliederversammlung hat den amtierenden Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes jeweils mit deutlicher Mehrheit die Entlastung ausgesprochen.

Das klagende Vereinsmitglied, das an der Mitgliederversammlung selbst nicht teilgenommen hatte, hat schließlich behauptet, es sei den Mitgliedern ein falscher Kassenprüfbericht vorgelesen worden und keiner der Kassenprüfer habe der Mitgliederversammlung vorgeschlagen, den Vorstand zu entlasten. Diese Behauptung ist schlicht unwahr und wird vom VZAP entschieden zurückgewiesen. In der Versammlung wurde zunächst der von Frau Knaack-Lindemann und Herrn Esch als Kassenprüfer unterzeichnete maschinenschriftliche Bericht vom 14.06.2013 verlesen. Im Anschluss wurde das handschriftliche Faxschreiben von Herrn Esch vom 22.06.2013 verlesen, in welchem Herr Esch darum gebeten hatte, wegen Verhinderung beider Kassenprüfer den Bericht verlesen zu lassen und Entlastung für den Vorstand zu beantragen. Alle gegenteiligen Behauptungen und Anschuldigungen entsprechen deshalb nicht den Tatsachen. Wir verwahren uns daher auch dagegen, dass die von dem klagenden Vereinsmitglied aufgestellte Behauptung inzwischen durch einige wenige ehemalige Vereinsmitglieder als zutreffend unterstellt und vor allem in Internet-Foren weiterverbreitet wird. Dieses Verhalten wird von uns auf das Schärfste zurückgewiesen. Wer solch schwerwiegende Behauptungen aufstellt, ohne sich zuvor selbst über das tatsächliche Geschehen vergewissert zu haben, schädigt leichtfertig oder bewusst das Ansehen und die Arbeit unseres Zuchtverbandes zu Lasten aller anderen Vereinsmitglieder.  

Der VZAP hat bereits auf die Klage erwidert und beantragt, die Klage vollumfänglich abzuweisen. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde vom Gericht noch nicht anberaumt. Nach der mündlichen Verhandlung werden wir Sie, die Mitglieder des VZAP, wieder über den Stand des Verfahrens unterrichten.

Der Geschäftsführende Vorstand