Kein-Bild-100Tätigkeitsbereich ausgeweitet

VZAP betreut nun auch Shagyas in NED und BEL

Es gibt Erfreuliches aus der VZAP-Geschäftsstelle zu berichten:

Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung Ende Oktober letzten Jahres wurde die Satzungsänderung bereits vorsorglich beschlossen:

„Die staatliche Anerkennung des VZAP gilt für die Bundesrepublik Deutschland; der räumliche Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf die Bundesrepublik Deutschland und Luxemburg sowie für die Rasse Shagya-Araber auch auf die Niederlande und Belgien.“

Nun liegt der bestätigende Bescheid unserer Aufsichtsbehörde vor, dass wir Shagya-Araber auch in Belgien und den Niederlanden betreuen dürfen und damit dem vielfach geäußerten Wunsch von Shagyazüchtern aus diesen Ländern nachkommen können.

Wir freuen uns auf eine hoffentlich spürbare Stärkung des Shagya-Araber-Bestandes im VZAP und eine angenehme Zusammenarbeit mit neuen Mitgliedern.

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